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Grundlage unseres guten und produktiven Schulklimas ist der respektvolle und höfliche Umgang aller Mitglieder der Schul­gemeinschaft miteinander.

Schülerinnen und Schüler, Eltern, Erziehende, Lehrpersonen und Verwaltungsteam bemühen sich zu jedem Zeitpunkt darum.

Foto vom Schlossgebäude mit Gras im Vordergrund

Allgemeines

Anliegen von Schülerinnen und Schülern oder Eltern sind zunächst mit der zuständigen Lehrkraft bzw. dem/der Erziehenden zu besprechen. Erst danach ist die Klassenvorständin oder der Klassenvorstand zu kontaktieren.

Anordnungen von Lehrpersonen und Erziehenden ist Folge zu leisten.

Unterstufenschülerinnen und -schüler dürfen das Schulgelände während der Pausen nicht verlassen. Eine Ausnahme gilt für das Mittagessen, wenn eine entsprechende Erlaubnis der Eltern vorliegt.

Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen das Schulgelände während der Mittagspause oder in Freistunden nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern verlassen.

Besitz oder Konsum von Alkohol, Tabak, Nikotinprodukten und diesen gleichzuhaltenden Produkten ist in der Schule, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen strikt verboten.

Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollen nicht mitgebracht werden. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

Die Autoparkplätze am Schulgelände stehen ausschließlich den Angestellten der Schule und der Bildungsregion sowie Besuchern zur Verfügung.

Sicherheit

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.

Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf Fensterbänken oder Tischen untersagt. Fenster dürfen während der Pausen nur gekippt sein.

Im denkmalgeschützten Schloss fehlen bestimmte Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsglas. Daher ist ein besonders diszipliniertes Verhalten erforderlich.

Glastüren mit Schließautomatik dürfen nicht manuell geschlossen werden.

Das Benützen von Inlineskates, Skateboards, E-Scooter und dergleichen ist nur im verkehrsfreien Raum rund um das Schloss erlaubt.

Unterricht

Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde befinden sich die Schülerinnen und Schüler in der Klasse und nehmen ihre Plätze ein.

Die Klassensprecherinnen oder Klassensprecher melden das Fehlen einer Lehrperson fünf Minuten nach dem Läuten im Konferenzzimmer oder im Sekretariat.

Das vorzeitige Verlassen des Unterrichts ist nur in dringenden Fällen – wie Krankheit oder Arztbesuch – und nur nach Abmeldung bei der Lehrperson erlaubt.

Essen und Trinken während des Unterrichts oder Studiums ist nur mit Erlaubnis der Lehrperson bzw. der Erziehenden gestattet.

In den Pausen müssen die Klassentüren offen stehen.

Elektronische Geräte

Unterstufenschülerinnen und -schüler dürfen elektronische Geräte nur auf ausdrückliche Anweisung der Lehrpersonen oder der Erziehenden verwenden. Ansonsten sind sie ausgeschaltet und sicher aufzubewahren.

Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen ihre elektronischen Geräte in den Pausen ausschließlich in Unterrichtsräumen nutzen.

Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die elektronischen Geräte abgenommen und können erst nach dem Unterricht im Sekretariat abgeholt werden. Ab der dritten Abnahme müssen die Geräte von den Erziehungsberechtigten abgeholten werden.

Die Laptops sind aufgeladen in die Schule mitzubringen.

Sauberkeit und Ordnung

Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln.

Jede Klasse sorgt für Ordnung im Klassenraum, dabei ist auf Mülltrennung und umweltbewusstes Verhalten besonders zu achten.

Mäntel, Jacken und Straßenschuhe sind im Spind aufzubewahren.

Im gesamten Schulgebäude sowie im Schloss müssen alle Schülerinnen und Schüler Hausschuhe tragen. Am Ende der letzten Stunde im Klassenraum sind folgende Aufgaben zu erledigen:

  • Fenster schließen
  • Rollos hochkurbeln
  • Sessel auf die Tische stellen
  • Tafel löschen
  • Fensterbänke und Boden aufräumen
  • Licht abdrehen
  • Klassenzimmer zusperren

Unterrichtsfreie Zeit

Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, die an einem Tag mit Nachmittagsunterricht nicht halbintern gemeldet sind, müssen in der Zeit zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht (13:20 – 14:15 Uhr) die Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen oder das Schulgelände verlassen. Laut Gesetz haften die Erziehungsberechtigten, wenn sich ihr Kind unangemeldet in der Schule aufhält bzw. unerlaubterweise das Schulgelände verlässt.

Externe Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen sich in den unterrichtsfreien Zeiten zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht in der Schule oder auf dem Schulgelände aufhalten. Sie haben die Hausordnung zu befolgen.

Unterstufenschülerinnen und -schüler dürfen nichts beim Lieferservice (Pizzabote, …) bestellen. Für die Oberstufe gilt diese Regelung bis auf Widerruf nicht.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann zur Wiedergutmachung die Übernahme gemeinschaftlicher Dienste angeordnet werden.

Die vorliegende Hausordnung wurde am 16. Juni 2025 vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen.