Wahlpflichtfächer

Jeder Schüler muss in der 6., 7. und 8. Klasse WPG im Ausmaß von 10 Wochenstunden (wirtschaftskundliches Realgymansium) bzw. 8 Wochenstunden (Realgymnasium) belegen. In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden. Wird ein WPG der Art a) gewählt, muss er für die ganze vorgesehene Zeit besucht werden. Wird ein zweistufiger WPG der Art b) gewählt (Beginn 6. oder 7. Klasse), so muss er auch im zweiten Jahr besucht werden, ausgenommen in folgenden beiden Fällen:
– Mit der Wahl in der 7. Klasse hat der Schüler sein Gesamtkontingent bereits ausgeschöpft.
– In der 8. Klasse kann ein vertiefender WPG gewählt werden, auch wenn er in der 7. Klasse nicht besucht wurde.

Besucht man in der 5. Klasse Latein als Freifach und ab der 6. Klasse als Wahlpflichtgegenstand, so kann man das „Kleine Latinum“ absolvieren.

Wahlpflichtgegenstände
5.Kl.
6.Kl.
7.Kl.
8.Kl.
Summe
a) zusätzlich
Spanisch
2
2
2
6
Informatik
2
2
2
6
Latein
2
2
2
6
b) vertiefend und erweiternd
Religion
(2)
2
(2)
4/2
Ethik
(2)
2
(2)
4/2
Deutsch
(2)
2
(2)
4/2
Französisch
(2)
2
(2)
4/2
Englisch
(2)
2
(2)
4/2
Spanisch
(2)
2
(2)
4/2
Geschichte u. Sozialkunde, Polit. Bildung u. Rechtskunde
(2)
2
(2)
4/2
Geographie u. Wirtschaftskunde
(2)
2
(2)
4/2
Mathematik
(2)
2
(2)
4/2
Biologie u. Umweltkunde
(2)
2
(2)
4/2
Chemie
2
(2)
4/2
Physik
(2)
2
(2)
4/2
Psychologie, Pädagogik u. Philosophie
2
(2)
4/2
Musikerziehung/Bildnerische Erziehung
2
(2)
4/2
Haushaltsökonomie
2
(2)
4/2